Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer sind verpflichtet, alle 2 Jahre eine Gasprüfung an ihrem Fahrzeug durchführen zu lassen. Diese Prüfung gewährleistet, dass die Flüssiggasanlage wie z. B. Kühlschrank, Heizung, Kocher und Speicher auf dem neuesten Stand ist und einwandfrei funktioniert.
Die regelmäßige Überprüfung der Gasleitung und weiteren Vorrichtungen am Wohnwagen, Wohnmobil, Dauerzelt, die für die Gasversorgung zuständig sind ist für die eigene Sicherheit durchaus sehr wichtig. Sehr schnell kann an einer defekten Leitung Gas ausströmen und dies in einer Katastrophe enden. Damit dieses auf keinen Fall geschieht, ist eine regelmäßige Prüfung der Gasanlage unerlässlich.
Viele Wohnmobil- und Campingplätze bestehen auf eine gültige Plakette und lassen Camper teilweise gar nicht erst auf die Anlage, wenn sie die Plakette nicht vorweisen können.
Neben Reparatur und Austausch schadhafter Anlagenteile werden auch die Erstabnahme und die 2-jährige Wiederholungsprüfung Ihrer Anlage von uns durchgeführt.
Anerkannter Sachkundiger für Flüssiggasanlagen
Vom DVFG e.V. (Deutscher Verband für Flüssiggas e.V.) anerkannter Sachkundiger* für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen gem. DVGW-Arbeitsblatt G607:
Sachkundigen-Nr.:91097486
*Sachkundige im Sinne dieser technischen Regeln sind die durch den DVFG für die Prüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 anerkannten Sachkundigen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Kenntnisse und der durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bieten, daß sie die Prüfung ordnungsgemäß durchführen.
Campingfreunde aufgepasst!
Beachten Sie die neuen EU-Richtlinien für Caravans und Wohnwagen! Es sind einige technische Veränderungen die sie einhalten müssen um ungestört Ihren nächsten Urlaub angehen zu können. DVGW - Arbeitsblatt G 607 / DIN EN 1949 Technische Regeln “Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen”
Flüssigasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).
Mit einer gültigen G607-Prüfung sichern Sie sich den ungehinderten Zugang auf Campingplätzen, da immer mehr Betreiber Wert auf Sicherheit, für sich und alle anderen Gäste, legen.