Gasprüfung G608, G607, BGG 937 (BGV D34)
Gemäß der Verordnung für die Schiffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschiffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Gasprüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung der Gasanlage vorgeschrieben. Die Gasprüfbescheinigung der Flüssiggasanlage muß nach § 29; 61 LSchiffV bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen (Sportbooten) an Bord mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werden.
Seit dem 1. April 2006 ist eine gültige G 607 Gasprüfung Voraussetzung für die HU beim TÜV!
Alle 2 Jahre sind Wohnwagen- und Reisemobilbesitzer verpflichtet, ihre Flüssiggasanlage überprüfen zu lassen.
Entsprechend den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem DVGW-Arbeitsblatt G608/G607 und nach DGUV-Grundsatz 310-005 (bisher BGG 937) installieren und warten wir die Flüssiggasanlagen.
Neben Reparatur und Austausch schadhafter Anlagenteile werden auch die Erstabnahme und die 2-jährige Wiederholungsprüfung Ihrer Anlage von uns durchgeführt.
Anerkannter Sachkundiger für Flüssiggasanlagen
Vom DVFG e.V. (Deutscher Verband für Flüssiggas e.V.) anerkannter Sachkundiger* für Flüssiggas-Anlagen gem. DVGW-Arbeitsblatt G608/G607
und der BGN nach Prüfbescheinigung BGG 937